Objektive Bewertung vom Fachmann
Es gibt viele Anlässe, bei denen eine objektive, sachkundige Unternehmens-Bewertung nach betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtpunkten erforderlich ist. Zum Beispiel beim Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen, bei Kapitalerhöhungen, Fusionen, Umwandlungen, Abfindung von Gesellschaftern, vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen im Erbfall, Wertfeststellung für die Besteuerung, Teilwertabschreibungen usw.
Fundirte Entscheidungsgrundlagen schaffen
Im Rahmen der Investitionsrechnung und -planung untersuchen wir für unsere Mandanten die Vor- und Nachteile von Investitionen um eine objektive betriebwirtschafltiche Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Dazu erstellen wir Gutachten zur Plausibilisierung von Kaufpreisen oder bieten alternativ vereinfachte Bewertungsmethoden der gängigen Praxis an. Außerdem verwenden wir Methoden und Theorien der betriebswirtschaftlichen Investitionsrechnung. Um die Qualtität der zugrunde liegenden Daten zu gewährleisten, können wir auch eine Due-Diligence-Prüfung der Unternehmensbewertung voranstellen.